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Unsere Ethikleitlinien

1. Ethikleitlinien

Die Ethikleitlinien wurden in Übereinstimmung mit den Zielen der European Wolfdog and Wolfalike Association, im Folgenden EWA genannt, aufgestellt, um die Interessen der Wolfhunde und Wolfalikes zu schützen, zu bewahren und zu fördern, sowie Leitlinien für verantwortungsvollen Besitz und ethische Zuchtpraktiken bereitzustellen.

Eine Mitgliedschaft in der EWA verpflichtet das Mitglied, den Ethikleitlinien, der Zuchtordnung und der Satzung zu jeder Zeit Folge zu leisten. 

Die Ethikleitlinien können Veränderungen unterliegen, wenn beispielsweise neue Forschungsergebnisse oder Studien veröffentlicht werden.
Zur besseren Lesbarkeit wird in den Ethikleitlinien das generische Maskulinum verwendet.
Die in diesem Dokument verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.

1.1 Grundlagen

Mitglieder müssen das Wohl aller Wolfhunde und Wolfalikes berücksichtigen, wenn sie ihre Hunde in der Öffentlichkeit und im Privaten präsentieren oder an der Zucht und dem Verkauf von Wolfhunden und Wolfalikes teilnehmen.
Aktivitäten, die den Interessen der Hunde oder der EWA schaden könnten, müssen vermieden werden.
Mitglieder müssen sich jederzeit zu Gunsten der EWA, ihrer Mitglieder und Wolfhunden und Wolfalikes verhalten.
Mitglieder dürfen keine Form der Kommunikation verwenden, die als abwertend, verleumderisch oder nachteilig für andere Mitglieder, deren Hunde oder die EWA angesehen werden könnte.
Die EWA distanziert sich von rassistischen, sexistischen und anderweitig diskriminierenden Aussagen.
Der Verstoß gegen die Ethikleitlinien oder die Zuchtordnung kann zu einem Ausschluss aus der EWA führen.
Mitglieder sind stets bestrebt, die Öffentlichkeit über Wolfhunde und Wolfalikes aufzuklären, wobei das Wohlergehen der Hunde und eine umfangreiche und wahrheitsgemäße Informationsvermittlung im Vordergrund stehen sollte.
Die EWA versteht sich als Gemeinschaft, die von und miteinander lernt und in der Austausch und respektvolle Kommunikation im Fokus stehen.

1.2 Pflichten an die EWA

Alle Mitglieder mit registrierten Hunden, sowie Züchter mit Nachzuchten müssen das Zuchtkomitee der EWA umgehend über Änderungen eines zuchttechnisch relevanten Gesundheitszustandes ihres Hundes bzw. eines Hundes aus ihrem Kennel in Kenntnis setzen.
Darin eingeschlossen sind auch Welpen, die vor, während oder nach der Geburt verstorben sind.
Alle Abweichungen von in der Zuchtordnung festgelegten Regeln oder Normen, insbesondere unbeabsichtigte Abweichungen, sind dem Zuchtkomitee umgehend mitzuteilen.
Des Weiteren ist die EWA über das Ableben eines Hundes in Kenntnis zu setzen, sowie den Umstand, durch welchen dieses stattgefunden hat.
Dies beinhaltet sowohl die beim Mitglied lebenden Hunde, als auch deren Nachfahren, sobald Informationen über das Ableben an das Mitglied übergeben werden.

1.3 Haltung und Versorgung

Alle Mitglieder müssen sich in Sachen Haltung an die in ihrem Land und ihrer Region vorgeschriebenen Gesetze halten.
Kein Mitglied darf mehr Hunde halten, als es ihm möglich ist, diese adäquat zu versorgen.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Regeln sind das absolute Minimum.
Um eine optimale Entwicklung und Haltung zu ermöglichen, ist das Bestreben jedes Mitglieds, seine Hunde artgerecht und gesundheitsfördernd zu halten.

1.4 Registrierung eines Hundes

Jedes Mitglied kann seinen Hund in der EWA registrieren, sofern dieser Hund unter die Kategorie Wolfhund oder Wolfalike fällt.
Hierbei ist irrelevant, ob der Hund als Zuchthund eingesetzt werden soll oder nicht.
Ein registrierter Hund bekommt ein öffentliches Profil auf der EWA Webseite und eine einzigartige Registrierungsnummer.
Eine vorherige Registrierung ist Voraussetzung für das Beantragen einer Zuchtzulassung.

2. Zuchtordnung

Züchter haben sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen des jeweiligen Landes zu halten, sind aber dazu angehalten, das bestmögliche Umfeld für eine wissenschaftlich fundierte und der Mutterhündin und den Welpen förderliche und sichere Aufzucht zu schaffen.
Dies beinhaltet sowohl die Wahl, den Standort und die Ausstattung der Wurfkiste und das familiäre Umfeld nach der Geburt, als auch die Unterbringung und Handhabung der Hündin während der Schwangerschaft.
Grundvoraussetzung hierbei stellt eine bereits im Vorfeld abgeklärte, tierärztliche Versorgung, sowie die Vorbereitung auf jegliche potenziell vorhersehbare Eventualitäten vor, während und nach der Geburt.

2.1 Registrierung eines Kennels

Für die Registrierung eines Kennels sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Erfolgreiche Teilnahme am Seminar “Züchterische Grundlagen” (Basis-Seminar) und der anschließenden Überprüfung des Wissensstandes
  2. Mitgliedschaft Plus

Jeder Wurf muss unter einem Kennelnamen stattfinden, den der Züchter vor dem Deckakt registriert hat.
Der Kennelname muss einzigartig innerhalb der existierenden Vereine für Wolfhunde und Wolfalikes sein und vom Zuchtkomitee zugelassen werden. 

Eine Abweichung ist möglich, wenn der Züchter sich für einen Mentorenwurf entscheidet.

2.2 Ablauf einer Zuchtzulassung

Eine Zuchtzulassung wird über die Webseite beantragt.
Obligatorisch für eine Zuchtzulassung ist eine vorherige Registrierung des Hundes.
Bis zur Genehmigung der Zuchtzulassung wird der Hund als “in Bearbeitung” gelistet.
Untersuchungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vorliegen, können auch zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden.
Eine Zuchtzulassung kann jedoch erst nach Einreichung und Durchsicht aller notwendigen Dokumente erfolgen.
Das Zuchtkomitee behält sich vor, weitere Untersuchungen bei Relevanz anzufordern.

Nach Bestätigung der Vollständigkeit der Dokumente dauert der Bearbeitungsprozess in der Regel drei bis sechs Wochen.

Nach erteilter Zuchtzulassung wird der Hund als “Zugelassen” gelistet und darf innerhalb der EWA-Richtlinien zur Zucht eingesetzt werden.
Das Zuchtkomitee behält sich vor, in besonderen Fällen die Zulassung an bestimmte Auflagen zu knüpfen.
Das Zuchtkomitee kann ab diesem Zeitpunkt den zugelassenen Hund als Partner empfehlen und das Social Media Netzwerk der EWA kann zu Marketingzwecken genutzt werden.

2.2.1 Zuchtzulassung eines Hundes

Mitglieder können für registrierte Hunde eine Zuchtzulassung beantragen. 

Für die Zuchtzulassung eines Hundes sind folgende schriftliche Nachweise im PDF-Format an das Zuchtkomitee einzureichen:

a) Ein DNA-Profil des Hundes über Embark Veterinary, Inc. (PDF und Rohdaten)

b) Eine Untersuchung auf Hüftgelenksdysplasie (HD) sowie Ellenbogendysplasie (ED).

    • Der Hund muss zum Zeitpunkt der Röntgenaufnahmen mindestens 15 Monate alt sein.
    • Die Röntgenbilder müssen von einem GRSK zertifizierten Tierarzt oder Gutachter ausgewertet werden.
    • Das Ergebnis der HD-Untersuchung darf nicht schlechter als B2 sein, das ED-Ergebnis muss 0 sein.
    • Das Äquivalent je nach System (z.B. BVA, OFA) wird akzeptiert.

c) Eine befundfreie Augenuntersuchung nach ECVO Standard, die nicht älter als 12 Monate alt sein darf

d) Nachweis über ein korrektes und vollständiges Scherengebiss

e) Bei Rüden: Nachweis über zwei korrekt sitzende Hoden

Untersuchungen auf alle relevanten genetisch testbaren Krankheiten, einschließlich (aber nicht ausschließlich):

• Für alle Hunde mit deutschem Schäferhund, weißem Schweizer Schäferhund (folgend: Schäferhundtypen), sowie Saarloos Wolfhund und Tschechoslowakischem Wolfhund im Stammbaum oder Embark: Untersuchung auf hypophysären Zwergenwuchs (HZ) oder Nachweis durch Einreichen der Untersuchungen der Eltern

• Für alle Hunde mit Northern Inuit im Stammbaum: Untersuchung auf okuloskeletale Dysplasie (OSD3) oder Nachweis durch Einreichen der Untersuchungen der Eltern oder relevanter Vorfahren.

• Für alle Hunde mit Saarloos Wolfhund im Stammbaum oder Embark: Untersuchung auf PCYT2-Mangel (PD) oder Nachweis durch Einreichen der Untersuchungen der Eltern oder relevanter Vorfahren.

• Für Hunde mit in Summe ab 50% Schäferhundtypen im Embark oder bekannten Fällen innerhalb ersten und zweiten Verwandtschaftsgrades: Röntgenuntersuchung auf lumbosakrale Übergangswirbel (LÜW) Nachweis, dass der Hund LÜW Typ 0 besitzt.

• Für Hunde mit in Summe ab 50% Anteil Siberian Husky/Samojede im Embark oder bekannten Fällen innerhalb ersten und zweiten Verwandtschaftsgrades: Eine Gonioskopie, die nicht älter als drei Jahre sein darf, sowie der Nachweis, dass der Hund eine Goniosdysplasie Grad 0 (frei) oder Grad 1 (geringgradig) hat.

Zusätzlich ist eine Teilnahme an einem Treffen mit einem Vorstandsmitglied, einem vom Vorstand auserwählten Mitglied, oder einer EWA-Wanderung notwendig, um eine erste visuelle Kontrolle, eine grobe Charaktereinschätzung des Hundes und ein persönliches Kennenlernen sicherstellen zu können.

Alle eingereichten Dokumente und Untersuchungen sind über die Website für Mitglieder mit Mitgliedschaft Plus einsehbar.
Personenbezogene Daten werden aus Datenschutzgründen geschwärzt.

Nach dem ersten Wurf dürfen die Partner zukünftig geplanter Verpaarungen nicht mehr als drei gemeinsame Vorfahren des Hundes aus vorheriger Verpaarung auf drei Generationen Stammbaum vorweisen.

Die Anzahl der Würfe wird limitiert in Bezug auf die Vollständigkeit des Stammbaums auf drei Generationen. 

Anzahl Würfe

100% vollständig

ab 75% vollständig

bis 75% vollständig

Hündinnen

3

2

1

Rüden

3

2

1

 

Vor jedem Deckakt, ausgenommen dem ersten, muss ein Zuchthund einen Genitalabstrich inklusive Untersuchung nachweisen, um sexuell übertragbare Krankheiten auszuschließen.

2.2.2 Zusätzliche Regeln für Hündinnen

Eine Hündin muss zum Zeitpunkt des ersten Deckaktes mindestens 24 Monate alt sein.
Unabhängig davon darf eine Hündin frühestens bei der dritten Läufigkeit belegt werden.

Der erste Wurf einer Hündin muss spätestens im fünften Lebensjahr stattfinden.
Der letzte Wurf einer Hündin muss innerhalb des achten Lebensjahres stattfinden. 

Nach dem ersten Wurf ist eine Zuchtpause von 18 Monaten obligatorisch.

Eine Zuchthündin mit uneingeschränkter Zuchtzulassung darf drei Würfe haben.
Hündinnen dürfen, auch in Co-Ownership, für Trächtigkeit, Geburt und Aufzucht nicht ihr gewohntes Umfeld und ihre gewohnte Bezugsperson verlassen.

2.2.3 Zusätzliche Regeln für Rüden

Das Mindestalter für Rüden beträgt 36 Monate zum Zeitpunkt des ersten Deckaktes.

Ein Zuchtrüde darf drei Würfe haben.
Ab der Bestätigung der Trächtigkeit ist eine Zuchtpause von 18 Monaten nach dem ersten Wurf obligatorisch.

Bei einem Rüden, der zwei unterschiedliche Hündinnen gedeckt hat, ohne dass in Folge eine Trächtigkeit bestätigt werden konnte, muss vor dem nächsten Deckversuch die Fertilität nachgewiesen werden.

2.3 Zuchtplanung

Bevor ein Wurf stattfinden darf, muss diese Verpaarung durch das Zuchtkomitee freigegeben werden.
Für eine solche Freigabe müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

• Beide Hunde besitzen zum Zeitpunkt des Deckaktes eine gültige EWA Zuchtzulassung.
• Der von Embark ermittelte COR beider Hunde liegt nicht über 30% bzw. der eCOI nicht über 15%.
  Außerdem stehen die Hunde nicht in einem Verwandtschaftsverhältnis des ersten oder zweiten Grades zueinander.

• Der AVK auf 5 Generationen liegt bei mindestens 75%.
• Beide Hunde besitzen zum Zeitpunkt des Deckaktes eine Augenuntersuchung nach ECVO, die nicht älter als 12 Monate ist.

• Mindestens einer der beiden Hunde hat ein Ergebnis von HD A oder entsprechend.

• Höchstens einer der beiden Hunde ist Träger einer genetisch testbaren Erkrankung.

• Beide Hunde sind nachweislich frei von sexuell übertragbaren Krankheiten. Beim ersten Deckakt des jeweiligen Hundes ist kein Nachweis erforderlich.

Die Genehmigung eines Wurfes kann per Mail oder über ein Formular auf der Webseite beantragt werden.
Alle Untersuchungen, die nicht aufgrund von Registrierung oder Zuchtzulassung bereits vorliegen, müssen dort angehängt werden.
Des Weiteren muss der Züchter erläutern, welche Ziele er mit der Verpaarung verfolgt, insbesondere wenn er mit der Planung von den Vorgaben der Zuchtordnung abweichen möchte.

Dual Matings, also Verpaarungen mit mehr als einem Rüden, sind mit Begründung möglich, haben jedoch zusätzliche Auflagen:

• In den Vorverträgen muss festgehalten werden, dass es sich um ein Dual Mating handelt, damit Käufer sich für einen der beiden/beide Rüden als Vater anmelden können und ohne Nachteile für den Käufer zurücktreten können.
•  Aufgrund der zeitlichen Sensibilität muss ein Vaterschaftstest über Laboklin durchgeführt werden.

In einer Zuchtstätte darf nicht mehr als eine Hündin gleichzeitig belegt beziehungsweise trächtig sein.

Ausnahmen sind in Abstimmung mit dem Zuchtkomitee möglich, wenn die Zuchtstätte die nötigen räumlichen Voraussetzungen erfüllt und die Aufzucht und Sozialisierung jedes Wurfes durch eine eigene fachkundige Person gewährleistet werden kann.

2.3.1 Deckakt

  • Keiner der Hunde darf durch Fixieren, Festhalten oder Drängen zu einem Deckakt gezwungen werden.
  • Für den optimalen Deckzeitpunkt wird ein Progesterontest empfohlen.
  • Ein vorheriges Kennenlernen der Hunde wird empfohlen.
  • Für den Deckakt sollte, sofern nicht anders möglich, der Rüde zur Hündin kommen.

2.3.2 Trächtigkeit und Geburt

Trächtige Hündinnen dürfen weder ge- noch verkauft werden. 

Auf angemessene Ernährung und tierärztliche Versorgung ist während der gesamten Trächtigkeit besonderes Augenmerk zu legen.
Physische und psychische Belastung müssen auf ein angemessenes Pensum reduziert werden.

Ein geeignetes, häusliches Umfeld für die Geburt sollte bereits vor der Geburt etabliert sein.

Nach einem Kaiserschnitt, der eine durch den Tierarzt schriftlich bestätigte medizinische Notwendigkeit hatte, die durch zufällige Umstände erklärt werden kann (Bsp. Welpe liegt quer), kann eine Hündin einen weiteren Wurf haben.
Ist dieser erneut ein Kaiserschnitt, erhält die Hündin ein Zuchtverbot.

Bei medizinischer Notwendigkeit, die mit großer Wahrscheinlichkeit auch bei einem späteren Wurf erneut auftritt (bspw: Wehenschwäche), wird die Hündin von der Zucht ausgeschlossen.

Geplante Kaiserschnitte sind nur erlaubt, wenn sich während der Trächtigkeit eine medizinische Indikation für Komplikationen bei der Geburt zeigt.
Dies muss über ein tierärztliches Attest nachgewiesen werden.

2.4 Welpen

Die Aufzucht von Wolfhunden und Wolfalikes erfordert besondere Sorgfalt und Fachkenntnis, um sowohl den Bedürfnissen der Tiere als auch den Anforderungen an verantwortungsvolle Haltung gerecht zu werden.
Züchter sind verpflichtet, den Welpen von Anfang an ein Umfeld zu bieten, das ihre physische und psychische Entwicklung fördert.
Dies beinhaltet eine artgerechte Sozialisierung, die den Welpen den Kontakt zu Menschen und anderen Tieren ermöglicht, sowie eine angemessene Ernährung und Gesundheitsversorgung.
Ziel ist es, die Welpen auf ein Leben in menschlicher Obhut vorzubereiten und sie bestmöglich auf die Herausforderungen, die das Leben im menschlichen Alltag mitbringt, vorzubereiten.

2.4.1 Aufzucht

Die Wurfstärke, inklusive Totgeburten oder nach der Geburt verstorbene Welpen, sowie die Geschlechterverteilung müssen innerhalb von drei Tagen nach der Geburt an das Zuchtkomitee gemeldet werden.
Es wird empfohlen, auch bei verstorbenen Welpen ein Embark-DNA-Profil zu erstellen und im Falle einer unklaren Todesursache obduzieren zu lassen, insbesondere wenn es sich nicht um einen Einzelfall handelt.

Welpen müssen mit dauerhaftem Familienanschluss im häuslichen Umfeld aufwachsen und artgerecht sozialisiert, ernährt und tierärztlich versorgt werden.

Die Welpenaufzucht sollte nach einem strukturierten Sozialisierungsprogramm erfolgen. Empfohlen wird Puppy Culture oder ein vergleichbares Programm.

Eine Dokumentation der Aufzucht und Entwicklung der Welpen sollte in regelmäßigen Abständen in der EWA-Züchtergruppe gepostet oder an das Zuchtkomitee übermittelt werden.

2.4.2 Gesundheit und Versorgung

Die Welpen müssen in einem sauberen, welpengerechten Umfeld aufwachsen und altersgerecht ernährt werden.

Angemessene tierärztliche Versorgung muss gewährleistet sein.

Alle Welpen müssen vor dem Auszug zu ihren neuen Besitzern

  • geimpft (mindestens: Leptospirose, Parvovirose, Staupe)
  • entwurmt
  • mit einem EU-Chip gechipt
  • in einem, Haustierregister registriert (Deutschland: Tasso e.V., Schweiz: Anis/Amicus, Österreich: Animaldata.com)
  • per Embark getestet (inklusive Nachweis der Abstammung)
  • bei Verpaarungen mit einem Träger-Elternteil auf die relevante Krankheit getestet sein.

Sollte einer der Punkte nicht erfüllt sein, werden die Registerpapiere bis zum Zeitpunkt des nachgewiesenen Erfüllens einbehalten und weitere Zuchtplanungen des Züchters können nicht genehmigt werden.

2.4.3 Welpenkosten und Abgaben an EWA

Der Welpenpreis innerhalb eines Wurfes ist für alle Welpen gleich.

Sollte ein Welpe länger bleiben, als zum vom Züchter entschiedenen Abgabezeitpunkt, können, vom Welpenpreis unabhängige, angemessene Zusatzkosten für die Haltung, Pflege und Erziehung des Welpen berechnet werden.

Pro Welpe ist eine Abgabe an die EWA zu leisten.
Die Höhe dieser richtet sich nach der Welpenanzahl und dem Welpenpreis.

2.4.4 Abgabe des Welpen

Das genaue Abgabealter abseits von den in der Tierschutz-Hundeverordnung festgelegten Gesetzen liegt im Ermessensspielraum des Züchters. 

Für Export gelten die Regeln des jeweiligen Landes der Einfuhr.

Bei der Abgabe muss darauf zu achten sein, dass Hündin und Welpen nicht unnötig physisch oder psychisch belastet werden.

2.5 Co-Ownership und Mentorenwürfe

Unter Co-Ownership versteht man das gemeinsame Eigentum eines Hundes zwischen zwei Parteien, meistens zwischen Züchter und Welpenbesitzer.
Dies kann von Interesse sein, wenn der Welpe für die Weiterzucht eingeplant wird.
Hierbei lebt der Welpe beim Zweitbesitzer (Co-Owner), Zuchtentscheidungen werden aber über Absprache und Absegnung mit dem Züchter getroffen.

Mentorenwürfe sind als Würfe definiert, bei denen der Besitzer eines Hundes aus einem registrierten Zuchtkennel einen Wurf unter dem Namen des Züchters seines Hundes macht.
Hierbei muss der Besitzer der Hündin keinen eigenen Kennel registrieren, sondern wird als Teil des Kennels seines Züchters eingegliedert.

In beiden Fällen dürfen Hündinnen nicht für die Geburt und Welpenaufzucht zum Züchter zurückgegeben werden, sondern müssen im gewohnten Umfeld verbleiben.

2.6 Ausnahmereglungen

Plausible Abweichungen zu den oben genannten Regeln können in Absprache mit dem Zuchtkomitee stattgegeben werden.
Dabei handelt es sich grundsätzlich um individuell bewertete Einzelfallentscheidungen, die mit argumentativer Begründung an das Zuchtkomitee eingereicht werden.
Erlaubte Ausnahmen werden für alle Mitglieder einsehbar dokumentiert.